Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB der SwiftLog UG (haftungsbeschränkt) einschließlich der Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen (ADSp).

Gilt auf Basis der ADSp in der jeweils aktuellen Fassung
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Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Transport- und Logistikleistungen der SwiftLog UG (haftungsbeschränkt), Homburger Landstraße 725, 60437 Frankfurt am Main, gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB) und Verbrauchern (§ 13 BGB), soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart ist.

2
Vertragsschluss

Ein Vertrag kommt zustande durch Auftragserteilung des Kunden und die Bestätigung oder Ausführung durch die SwiftLog UG.

3
Leistungen und Haftung

Die SwiftLog UG erbringt ihre Leistungen auf Grundlage der Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen (ADSp) in der jeweils aktuellen Fassung, soweit diese wirksam in den Vertrag einbezogen sind.

Die Haftung richtet sich demnach nach den gesetzlichen Vorschriften sowie den einschlägigen Bestimmungen der ADSp.

Die ADSp sind auf Anfrage erhältlich und können unter info@swiftlog-transport.de angefordert werden.
4
Preise und Zahlungsbedingungen

Alle vereinbarten Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

Die Zahlung ist innerhalb von 7 Tagen netto nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig.

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Stornierung, Wartezeiten, kurzfristige Absagen
a) Kurzfristige Absage Bei Absage weniger als 24 Stunden vor Transportbeginn behält sich SwiftLog UG vor, bereits entstandene Kosten (z. B. Spritkosten) in Rechnung zu stellen.
b) Wartezeiten Wartezeiten am Lade- oder Entladeort, die 30 Minuten überschreiten, werden mit 30 €/Stunde in Rechnung gestellt.
6
Einbeziehung der ADSp

Mit Auftragserteilung erklärt der Auftraggeber, dass er die ADSp kennt und diese Vertragsbestandteil sind. Die ADSp gelten für Verkehrsverträge über alle Arten von Tätigkeiten im Speditions-, Fracht-, Lager- und logistischen Bereich, soweit sie standardmäßig zum Speditionsgewerbe gehören.

Abweichende Vereinbarungen sind nur wirksam, wenn sie ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden.
7
Pflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber hat die ihm obliegenden Pflichten der ADSp zu beachten, insbesondere:

Ordnungsgemäße Verpackung und Kennzeichnung der Güter
Anmeldung besonderer Güter (z. B. Gefahrgut, lebende Tiere, leicht verderbliche oder besonders wertvolle Güter)
Rechtzeitige Mitteilung aller relevanten Umstände für die Transportdurchführung
8
Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht

Erfüllungsort für sämtliche Leistungen ist der Sitz der SwiftLog UG, soweit nichts Abweichendes vereinbart wurde.

Für alle Streitigkeiten gilt – soweit gesetzlich zulässig – der Gerichtsstand Frankfurt am Main. Es gilt deutsches Recht.

9
Schlussbestimmungen

Sollte eine Bestimmung dieser AGB oder in der Anwendung der ADSp unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Änderungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.